{"id":6476,"date":"2024-02-23T08:50:07","date_gmt":"2024-02-23T07:50:07","guid":{"rendered":"https:\/\/gruene-sankt-augustin.de\/?p=6476"},"modified":"2024-02-23T08:50:32","modified_gmt":"2024-02-23T07:50:32","slug":"finanzierung-der-ogs-traeger-in-sankt-augustin-gesichert-eckpunkte-fuer-neue-elternbeitraege-beschlossen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gruene-sankt-augustin.de\/gwp\/finanzierung-der-ogs-traeger-in-sankt-augustin-gesichert-eckpunkte-fuer-neue-elternbeitraege-beschlossen\/","title":{"rendered":"Finanzierung der OGS-Tr\u00e4ger in Sankt Augustin gesichert &#8211; Eckpunkte f\u00fcr neue Elternbeitr\u00e4ge beschlossen"},"content":{"rendered":"\n<p>Mehrheitsfraktionen geben Eckpunkte f\u00fcr neue Elternbeitr\u00e4ge vor und unterst\u00fctzen Eltern mit zus\u00e4tzlichen 50.000 Euro aus dem st\u00e4dtischen Haushalt. Aufgrund gestiegener Kosten und angespannter st\u00e4dtischer Finanzen sind h\u00f6here Elternbeitr\u00e4ge in der OGS unvermeidlich. OGS-Beitr\u00e4ge bleiben wie bisher sozial gestaffelt.<br><br>Bereits seit mehr als einem halben Jahr ist bekannt, dass die Tr\u00e4ger der offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) dringend einen h\u00f6heren Zuschuss je OGS-Platz ben\u00f6tigen, um die gestiegenen Personal- und Sachkosten abdecken zu k\u00f6nnen. Alternativ stehen K\u00fcrzungen der \u00d6ffnungszeiten sowie \u00c4nderungsk\u00fcndigungen der besch\u00e4ftigten im Raum. Der Ausschuss f\u00fcr Schule, Bildung und Weiterbildung hat zusammen mit dem Jugendhilfeausschuss deutlich gemacht, dass eine Einschr\u00e4nkung der OGS-\u00d6ffnungszeiten f\u00fcr viele Familien keine Option darstellen, um die Betreuung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherzustellen. Gleichzeitig haben beide Aussch\u00fcsse einstimmig zu Ausdruck gebracht, dass in der derzeitigen Fachkr\u00e4ftesituation und mit Blick auf den OGS-Rechtsanspruch 2026 \u00c4nderungsk\u00fcndigungen von Fachkr\u00e4ften ein v\u00f6llig falsches Signal sind. Diese klare Haltung der Politik in Sankt Augustin wurde von den OGS-Tr\u00e4gern positiv aufgenommen.<br><br>Als zweite Entscheidung muss die Finanzierung der OGS-Kosten neu geregelt werden. Hierzu lagen dem Jugendhilfeausschuss 20 verschiedene Variante f\u00fcr Elternbeitragssatzungen vor, die in den letzten Wochen intensiv beraten und diskutiert worden sind. Aus der Elternbeitragssatzung ergibt sich, was Eltern f\u00fcr einen OGS-Platz zahlen. Letztlich bestand auch hier einvernehmlich die Auffassung, sich f\u00fcr keine der Varianten auszusprechen, sondern Kriterien festzulegen, die eine neue Elternbeitragssatzung erf\u00fcllen muss.<br><br>Der Jugendhilfeausschuss hat daher einstimmig folgende Eckpunkte beschlossen:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Beitragsgruppen 1 &#8211; 3 bleiben beitragsfrei<\/li>\n\n\n\n<li>&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Geschwisterkindbeitr\u00e4ge (f\u00fcr das zweite Kind) werden sozial gestaffelt<\/li>\n\n\n\n<li>&nbsp;&nbsp;&nbsp;Die Beitragsgruppen 1 +2&nbsp; sind auch in der Ferienbetreuung&nbsp; beitragsfrei. Die Ferienbetreuung   wird ab der Beitragsgruppe 3 sozialgestaffelt mit Geb\u00fchren belegt bis zu einem H\u00f6chstbetrag von 500,- EUR f\u00fcr die gesamte Ferienbetreuung. Der Beitrag in der Beitragsgruppe 3 soll maximal 100,- EUR betragen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Auf Antrag von SPD, GR\u00dcNEN und FDP hat der Jugendhilfeausschuss dar\u00fcber hinaus mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU beschlossen, den kommunalen Zuschuss f\u00fcr die OGS um 50.000 EUR pro Jahr zu erh\u00f6hen. Hiermit wollen die Mehrheitsfraktionen im Sankt Augustiner Stadtrat einen Beitrag aus dem allgemeinen Haushalt zur Abmilderung der Anpassung der Elternbeitr\u00e4ge leisten.<br><br>Die neue Elternbeitragssatzung muss auf Druck der st\u00e4dtischen K\u00e4mmerei aufgrund knapper Kassenlage bereits zum 01.04.2024 in Kraft treten. Ein Schritt, den sich keiner w\u00fcnscht, der aber unumg\u00e4nglich scheint. Die Verwaltung hat klargestellt, dass auf Grund dieser Anpassung die Eltern selbstverst\u00e4ndlich ein au\u00dferordentliches K\u00fcndigungsrecht f\u00fcr ihren Betreuungsvertrag haben.<br><br>Die Ferienbuchung wird beginnend mit dem Schuljahr 2024 \/ 2025 im Voraus f\u00fcr ein Schuljahr erfolgen und umfasst f\u00fcnf Ferienwochen (1. Osterferienwoche, 1-3 Sommerferienwoche sowie 1. Herbstferienwoche). Die Beitr\u00e4ge, die f\u00fcr die Ferienbetreuung nach der Sozialstaffelung anfallen werden dann \u00fcber 12 Monate verteilt mit dem OGS-Beitrag zusammen eingezogen. F\u00fcr die Osterferien 2024 ist die Ferienbetreuung noch im OGS-Beitrag enthalten. F\u00fcr die Sommerferien 2024 wird f\u00fcr die Teilnahme an der Ferienbetreuung voraussichtlich ein Beitrag von 3\/5 des sozialgestaffelten Ferienbeitrages erhoben werden m\u00fcssen.<br><br>Zur neuen Beitragssatzung erkl\u00e4ren die jugendpolitischen Sprecherinnen Heike Borowski (SPD), Monika Schulenburg (GR\u00dcNE) und Astrid Sch\u00fctze (FDP) gemeinsam: \u201eDie Neuregelung der OGS &#8211; Finanzierung st\u00f6\u00dft weder in der Politik noch bei den Eltern auf Zufriedenheit. Gleichzeitig ist diese Entscheidung notwendig, um das Angebot der OGS im bisherigem Umfang der Qualit\u00e4t und der \u00d6ffnungszeiten aufrecht erhalten zu k\u00f6nnen. Mit der Entscheidung gegen eine konkrete Variante und f\u00fcr entsprechende Rahmenparameter machen wir deutlich, dass wir wollen dass die Kosten der OGS nach der finanziellen Leistungsf\u00e4higkeit der Familien sozialgestaffelt getragen werden. Hierbei ist zu betonen, dass das Land NRW mit dem Beitragsdeckel von 228 EUR je Monat einen limitierenden Faktor vorgibt, der dazu f\u00fchrt, dass ohne Anpassung der Geschwisterkindregel und ohne Anpassung der Ferienfinanzierung die komplette Beitragslast von den Beitragsgruppen 4 &#8211; 9 &#8211; also der breiten Mittelschicht h\u00e4tte getragen werden m\u00fcssen und hohe und h\u00f6chste Einkommen nahezu ohne Kostenbeteiligung geblieben w\u00e4ren. Dass die Eltern die Kosten nicht alleine tragen m\u00fcssen macht die Ratsmehrheit mit ihrem Antrag deutlich den st\u00e4dtischen Zuschuss f\u00fcr die OGS um 50.000 EUR pro Schuljahr zu erh\u00f6hen. Dieser Mehrbetrag federt die Beitragssteigerungen ab.\u201c<br><br>Denis Wald\u00e4stl, Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses machte deutlich, dass die jetzige Beitragssatzung voraussichtlich nur eine L\u00f6sung f\u00fcr das Schuljahr 2024 \/ 2025 darstellen wird. \u201eIch begr\u00fc\u00dfe daher ausdr\u00fccklich, dass der Jugendhilfeausschuss gemeinsam mit dem Schulausschuss eine Kommission zur OGS-Beitrags- und Qualit\u00e4tsentwicklung eingerichtet hat, die auch mit Blick auf den Rechtsanspruch 2026 ein dauerhaft tragf\u00e4higes Konzept auch unter Beteiligung der Stadtschulpflegschaft und der freien Tr\u00e4ger entwickeln soll.&#8220;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mehrheitsfraktionen geben Eckpunkte f\u00fcr neue Elternbeitr\u00e4ge vor und unterst\u00fctzen Eltern mit zus\u00e4tzlichen 50.000 Euro aus dem st\u00e4dtischen Haushalt. 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