Das NRW-Bauministerium hat den Entwurf für eine Verordnung zum Baulandmobilisierungsgesetz vorgelegt. Dazu findet nun eine Anhörung der Verbände statt. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Verordnung mit der Gebietskulisse Anfang 2023 in Kraft treten wird.
Rechtlich ist es so: Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz hat der Bund in 2021 erweiterte Kompetenzen für Kommunen geschaffen, bei denen der Wohnungsmarkt angespannt ist. Nicht zu verwechseln mit dem Thema Mietpreisbremse, das ist eine separate Verordnung. Diese zusätzlichen Kompetenzen nach BauGB sind in den Pressemitteilungen und z.B. hier gut erklärt: https://gruenlink.de/2m02
Dabei geht es im absoluten Schwerpunkt um Nachverdichtung und nicht um Ausweisung von Bauland auf der „grünen Wiese“.
Welche Kommunen einen „angespannten Wohnungsmarkt“ im Sinne des Gesetzes haben, können die Bundesländer definieren. Dazu wurde landesseitig ein Gutachten in Auftrag gegeben. Wichtig dabei ist: Da in Eigentumsrechte eingegriffen werden kann, muss die Gebietskulisse rechtssicher sein.
Sankt Augustin ist laut Gutachten als Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt im Sinne des Baulandmobilisierungsgesetzes definiert worden und wird dann aller Voraussicht nach mit Inkrafttreten der Landes-Verordnung die neuen Möglichkeiten erhalten.
Dass immerhin 95 der 396 Städte und Gemeinden in NRW ausgewiesen werden, zeigt schon, dass sich auf Landesebene etwas geändert hat. Rein beispielhaft, auch wenn es rechtlich wie geschrieben nicht ganz vergleichbar ist: Unter schwarz-gelb wurde lediglich für landesweit 18 Kommunen die Mietpreisbremse eingeführt. Das ist schon ein GRÜNER Erfolg, dass das Land hier die Möglichkeiten offensiver nutzt.