Bereits seit Jahren bietet die Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft (RSVG) das „Halten auf Wunsch“ das an. Durch die Initiative des Arbeitskreis Frauen der GRÜNEN Sankt Augustin hat die RSVG diesen Service erneut in den Fokus genommen.
Nach 21:00 Uhr bis Betriebsschluss ist auf Wunsch auch außerhalb von Haltestellen ein Halt möglich. Dies ist ein weiterer Schritt, um die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu verbessern und das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste zu erhöhen.
Das Halten außerhalb von Haltestellen zum Fahrgastwechsel ist durch die RSVG klar geregelt. Voraussetzung für das Halten außerhalb von Haltestellen ist, dass sich Kund:innen und Fahrer:innen rechtzeitig über den Haltewunsch verständigen können. Das Buspersonal entscheidet, ob und wo gehalten werden kann; die Verkehrssituation muss das Halten erlauben, Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung dürfen dem nicht entgegenstehen. Kann einem Haltewunsch nicht entsprochen werden, muss dies vom Fahrenden dem Fahrer mit Gründen mitgeteilt werden.
Einen Anspruch auf den Ausstieg außerhalb der Haltestelle besteht für den Fahrgast jedoch nicht. Das Aussteigen zwischen zwei Haltestellen ist nach Mitteilung der RSVG seitens des Haftpflichtverbandes Öffentlicher Verkehrsbetriebe (HÖV) voll abgedeckt. Wichtig auch: Der Einstieg erfolgt weiterhin nur an Haltestellen.
Der Arbeitskreis Frauen der GRÜNEN Sankt Augustin freut sich, dass bereits auf den Linien mit Gemeinschaftskonzessionen 163/164, 530 Hennef Blankenberg, Süchterscheid, Uckerat, 550 Bonn Hauptbahnhof über Niederkassel Libur Wahn Bahnhof ein Ausstieg außerhalb von Haltestelen praktiziert wird.
„Besonders ältere Menschen, Personen mit Einschränkungen und Bewohner:innen ländlicher Gebiete finden es erleichternd, ihren Haltewunsch frühzeitig mit dem Fahrpersonal abzustimmen. Leider ist dieses Angebot noch nicht ausreichend bekannt. Wir hoffen, dass durch unsere Mitteilung mehr Fahrgäste davon Gebrauch machen.“
Sprecherin des AK Frauen Gabriele Gassen