Sicherheit für Radfahrende und Klarheit für motorisierte Verkehrsteilnehmer
Fahrradstraßen sind grundsätzlich Radfahrenden vorbehalten . Sie haben dort Vorrang und dürfen immer nebeneinander fahren. Ein solcher Raums schafft Sicherheit und Komfort für Radfahrende jeden Alters und somit eine attraktive Fahrradinfrastruktur. Fahrradstraßen leisten einen wesentlichen Beitrag zu einer klimagerechten Mobilität .
Der Beginn und das Ende einer Fahrradstraße wird durch ein Verkehrsschild mit dem Radweg-Schild und der Aufschrift „Fahrradstraße“ gekennzeichnet. Je nach den lokalen Gegebenheiten sind auf Fahrradstraßen andere Verkehrsteilnehmer zugelassen, z.B. Anwohner, Linienbusse oder alle Kraftfahrzeuge. Wenn man die Fahrradstraße für Kraftfahrzeuge öffnet, ist es wichtig den Übergang in sie und den weiteren Verlauf für alle Verkehrsteilnehmenden intuitiv wahrnehmbar zu gestalten. Allen Verkehrsteilnehmenden muss bewusst sein, dass sie in einer Fahrradstraße mit speziellen Regeln einfahren.

Um Sicherheit für Radfahrende und Klarheit für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, haben GRÜNE, SPD und FDP im Mobilitätsausschuss beantragt, dass bei der Gestaltung der Fahrradstraßen in Sankt Augustin der „Leitfaden Fahrradstraßen“ der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Gemeinden NRW (AGFS) angewendet werden soll. Dies wurde auch so beschlossen.


Der Leitfaden, der jetzt in Sankt Augustin angewendet wird, beschreibt eine Reihe von Maßnahmen zur Kenntlichmachung von Fahrradstraßen. So erinnert beispielsweise die „30“ an die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und die Fahrradpiktogramme machen allen bewusst, dass hier Radfahrende in beiden Richtungen fahren dürfen. Als spezielles Element tritt noch eine gestrichelte rote Begleitlinie hinzu, die Fahrradstraßen von anderen Straßen mit Tempo 30 deutlich abhebt.
Die Stadtverwaltung hatte dies zunächst abgelehnt, obwohl schon länger klar ist, dass die rote Begleitlinie möglich ist. Nachdem es im benachbarten Bonn Auseinandersetzungen gab, stellte das Landes-Ministerium noch einmal klar, dass eine rote Begleitlinie rechtlich zulässig ist. Das war nun auch der Anlass, in Sankt Augustin Nägel mit Köpfen zu machen und den Landes-Standard hier anzuwenden. A
Wie die Stadtverwaltung kürzlich auf Nachfrage mitteilte, erfolgt die Markierung der Fahrradstraßen bald nach dem neuen Standard.
Aber wo gibt es sie überhaupt in Sankt Augustin? Klar ist: Fahrradstraßen sind die Ausnahme und vor allem dort vorgesehen, wo wichtige Radrouten verlaufen oder Radfahrende eindeutig in der Mehrheit sind. Das ist zum einen die Route entlang der Linie 66 mit Straßen in Hangelar und Ort. Zum anderen ist geplant, die Paul-Gerhardt-Straße in Niederpleis zur Fahrradstraße zu machen. Kürzlich hat die Stadtverwaltung auch einen Teil der Bahnstraße in Niederpleis, der Uferstraße in Buisdorf sowie die Hubert-Minz-Straße im Zentrum zu Fahrradstraßen gemacht. Die Politik war hier nicht beteiligt.
Die Verwaltung sicherte zu, künftig Bürger und Politik rechtzeitig zu beteiligen und, auf Anregung der GRÜNEN, den ADFC zu konsultieren.