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Aktueller Fall deckt Defizite in der Baumsatzung auf

Der Fall einer mehr als 50 Jahre alten Buche in Menden warf nun ein Licht auf eine Schwäche der Baumschutzsatzung. Im Jahr 2019 hatte der Grundstückseigentümer einen Antrag gestellt. Der Baum sollte gefällt werden. Die Verwaltung hatte die Genehmigung zunächst abgelehnt. Gegen den Ablehnungsbescheid hat der Grundstückseigentümer vor dem Verwaltungsgericht geklagt. In dem Verfahren wurde festgestellt, dass der Ablehnungsbescheid aus formalen Gründen zurückgenommen werden muss. Da die Genehmigung nur wenige Tage nach der Frist aus § 6 Absatz 3 der Baumschutzsatzung erteilt wurde ist eine „Genehmigungsfiktion“ eingetreten. Das heißt, da die Ablehnung zu spät erteilt wurde, darf der Baum jetzt gefällt werden.

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Antragsbearbeitung zum Wohngeld sicherstellen!

Eine Anfrage der GRÜNEN Stadtratsfraktion im Oktober ergab, dass die Stadtverwaltung mit etwa 850 Neuanträgen rechnet. Ziel der Anfrage der GRÜNE war es, sich zu versichern, dass die Verwaltung auf diese zu erwartende Arbeitsbelastung eingestellt ist bzw. darauf aufmerksam zu machen. In ihrer Antwort vom teilte die Verwaltung dann auch mit, dass zunächst eine weitere Stelle für die Antragsbearbeitung eingerichtet werde und weitere Anpassungen in Planung seien. In der Stadtratssitzung vom 20.10.22 konnte diese Stelle dann auch direkt bewilligt werden

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GRÜNE Runde mit Martin Metz MdL

Der GRÜNE Ortsverband Sankt Augustin lädt ein zum Stammtisch „GRÜNE Runde“ am Donnerstag 3. November um 19 Uhr. Die Runde findet digital via Zoom statt. Unser Landtagsabgeordneter Martin Metz wird…

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