Finanzierung der OGS-Träger in Sankt Augustin gesichert – Eckpunkte für neue Elternbeiträge beschlossen

Mehrheitsfraktionen geben Eckpunkte für neue Elternbeiträge vor und unterstützen Eltern mit zusätzlichen 50.000 Euro aus dem städtischen Haushalt. Aufgrund gestiegener Kosten und angespannter städtischer Finanzen sind höhere Elternbeiträge in der OGS unvermeidlich. OGS-Beiträge bleiben wie bisher sozial gestaffelt.

Bereits seit mehr als einem halben Jahr ist bekannt, dass die Träger der offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) dringend einen höheren Zuschuss je OGS-Platz benötigen, um die gestiegenen Personal- und Sachkosten abdecken zu können. Alternativ stehen Kürzungen der Öffnungszeiten sowie Änderungskündigungen der beschäftigten im Raum. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Weiterbildung hat zusammen mit dem Jugendhilfeausschuss deutlich gemacht, dass eine Einschränkung der OGS-Öffnungszeiten für viele Familien keine Option darstellen, um die Betreuung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherzustellen. Gleichzeitig haben beide Ausschüsse einstimmig zu Ausdruck gebracht, dass in der derzeitigen Fachkräftesituation und mit Blick auf den OGS-Rechtsanspruch 2026 Änderungskündigungen von Fachkräften ein völlig falsches Signal sind. Diese klare Haltung der Politik in Sankt Augustin wurde von den OGS-Trägern positiv aufgenommen.

Als zweite Entscheidung muss die Finanzierung der OGS-Kosten neu geregelt werden. Hierzu lagen dem Jugendhilfeausschuss 20 verschiedene Variante für Elternbeitragssatzungen vor, die in den letzten Wochen intensiv beraten und diskutiert worden sind. Aus der Elternbeitragssatzung ergibt sich, was Eltern für einen OGS-Platz zahlen. Letztlich bestand auch hier einvernehmlich die Auffassung, sich für keine der Varianten auszusprechen, sondern Kriterien festzulegen, die eine neue Elternbeitragssatzung erfüllen muss.

Der Jugendhilfeausschuss hat daher einstimmig folgende Eckpunkte beschlossen:

  •     Die Beitragsgruppen 1 – 3 bleiben beitragsfrei
  •     Die Geschwisterkindbeiträge (für das zweite Kind) werden sozial gestaffelt
  •    Die Beitragsgruppen 1 +2  sind auch in der Ferienbetreuung  beitragsfrei. Die Ferienbetreuung wird ab der Beitragsgruppe 3 sozialgestaffelt mit Gebühren belegt bis zu einem Höchstbetrag von 500,- EUR für die gesamte Ferienbetreuung. Der Beitrag in der Beitragsgruppe 3 soll maximal 100,- EUR betragen.

Auf Antrag von SPD, GRÜNEN und FDP hat der Jugendhilfeausschuss darüber hinaus mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU beschlossen, den kommunalen Zuschuss für die OGS um 50.000 EUR pro Jahr zu erhöhen. Hiermit wollen die Mehrheitsfraktionen im Sankt Augustiner Stadtrat einen Beitrag aus dem allgemeinen Haushalt zur Abmilderung der Anpassung der Elternbeiträge leisten.

Die neue Elternbeitragssatzung muss auf Druck der städtischen Kämmerei aufgrund knapper Kassenlage bereits zum 01.04.2024 in Kraft treten. Ein Schritt, den sich keiner wünscht, der aber unumgänglich scheint. Die Verwaltung hat klargestellt, dass auf Grund dieser Anpassung die Eltern selbstverständlich ein außerordentliches Kündigungsrecht für ihren Betreuungsvertrag haben.

Die Ferienbuchung wird beginnend mit dem Schuljahr 2024 / 2025 im Voraus für ein Schuljahr erfolgen und umfasst fünf Ferienwochen (1. Osterferienwoche, 1-3 Sommerferienwoche sowie 1. Herbstferienwoche). Die Beiträge, die für die Ferienbetreuung nach der Sozialstaffelung anfallen werden dann über 12 Monate verteilt mit dem OGS-Beitrag zusammen eingezogen. Für die Osterferien 2024 ist die Ferienbetreuung noch im OGS-Beitrag enthalten. Für die Sommerferien 2024 wird für die Teilnahme an der Ferienbetreuung voraussichtlich ein Beitrag von 3/5 des sozialgestaffelten Ferienbeitrages erhoben werden müssen.

Zur neuen Beitragssatzung erklären die jugendpolitischen Sprecherinnen Heike Borowski (SPD), Monika Schulenburg (GRÜNE) und Astrid Schütze (FDP) gemeinsam: „Die Neuregelung der OGS – Finanzierung stößt weder in der Politik noch bei den Eltern auf Zufriedenheit. Gleichzeitig ist diese Entscheidung notwendig, um das Angebot der OGS im bisherigem Umfang der Qualität und der Öffnungszeiten aufrecht erhalten zu können. Mit der Entscheidung gegen eine konkrete Variante und für entsprechende Rahmenparameter machen wir deutlich, dass wir wollen dass die Kosten der OGS nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Familien sozialgestaffelt getragen werden. Hierbei ist zu betonen, dass das Land NRW mit dem Beitragsdeckel von 228 EUR je Monat einen limitierenden Faktor vorgibt, der dazu führt, dass ohne Anpassung der Geschwisterkindregel und ohne Anpassung der Ferienfinanzierung die komplette Beitragslast von den Beitragsgruppen 4 – 9 – also der breiten Mittelschicht hätte getragen werden müssen und hohe und höchste Einkommen nahezu ohne Kostenbeteiligung geblieben wären. Dass die Eltern die Kosten nicht alleine tragen müssen macht die Ratsmehrheit mit ihrem Antrag deutlich den städtischen Zuschuss für die OGS um 50.000 EUR pro Schuljahr zu erhöhen. Dieser Mehrbetrag federt die Beitragssteigerungen ab.“

Denis Waldästl, Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses machte deutlich, dass die jetzige Beitragssatzung voraussichtlich nur eine Lösung für das Schuljahr 2024 / 2025 darstellen wird. „Ich begrüße daher ausdrücklich, dass der Jugendhilfeausschuss gemeinsam mit dem Schulausschuss eine Kommission zur OGS-Beitrags- und Qualitätsentwicklung eingerichtet hat, die auch mit Blick auf den Rechtsanspruch 2026 ein dauerhaft tragfähiges Konzept auch unter Beteiligung der Stadtschulpflegschaft und der freien Träger entwickeln soll.“