Die Fraktionen von SPD, GRÜNEN und FDP im Sankt Augustiner Stadtrat lehnen die Entscheidungen von Bürgermeister Dr. Leitterstorf zur Besetzung der städtischen Pressestelle und zur Verwaltungsorganisation ab und vermuten zudem eine Rechtswidrigkeit.
Bürgermeister Dr. Leitterstorf hat zum einen entschieden, die gut dotierte Position des städtischen Pressesprechers ohne öffentliche Ausschreibung an das CDU-Ratsmitglied und Pressesprecher der Kreis-CDU, Benedikt Bungarten, zu vergeben. Bungarten war zuvor Leiter des Bürgermeister-Wahlkampfs von Herrn Dr. Leitterstorf. Das höchst ungewöhnliche Vorgehen hatte zuvor verwaltungsintern bei den beteiligten Fachbereichen massive Kritik hervorgerufen.
„Die Besetzung einer Verwaltungsstelle ohne öffentliche Ausschreibung innerhalb von wenigen Tagen allein ist schon ungewöhnlich. Dass davon ein Parteifreund des Bürgermeisters profitiert, der seinen Wahlkampf managte und aktuell im Stadtrat sitzt, hat mehr als nur ein Geschmäckle. Wir hatten den Bürgermeister vorab intern gewarnt, so vorzugehen, aber er ignoriert diese Warnungen. Politisch ist die bevorzugte Vergabe von Verwaltungsposten an Parteifreunde absolut nicht in Ordnung. Wir glauben zudem, dass dieses Verhalten rechtswidrig ist, und werden es juristisch überprüfen lassen, zunächst, indem die Kommunalaufsicht eingeschaltet wird.“
Die Fraktionsvorsitzenden Marc Knülle (SPD), Martin Metz (GRÜNE), Stefanie Jung (FDP)
Vermutlich als Reaktion auf die verwaltungsinterne Diskussion und Kritik verfügte der Bürgermeister dann, dass – entgegen eines Ratsbeschlusses – er persönlich Vorgesetzter für den Personalbereich wird. Diese Vorgehensweise wurde mit der Politik nie besprochen.
„Im November 2020 hat der Stadtrat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister die Aufgabenbereiche der Dezernate per Beschluss festgelegt. Der Bürgermeister handelt nun gegen den Ratsbeschluss. Sachliche Gründe dafür sind nicht ersichtlich. Es kann sich nur um eine „Strafaktion“ handeln, weil Verwaltungsstellen das beabsichtigte Vorgehen des Bürgermeisters als rechtswidrig bewertet hatten. Klar ist auch hier: So führt man keine Stadtverwaltung. Auch diese Entscheidung werden wir rechtlich prüfen lassen, ja rechtlich prüfen lassen müssen.“
Knülle, Metz und Jung