SPD, GRÜNE und FDP entlasten Familien um 1 Millionen Euro

Kita-Gebühren in Sankt Augustin sinken zum 01.08.2022 deutlich

Die Entlastung der Familien bei den Kita-Gebühren war das Herzensanliegen der Sankt Augustiner Ratsmehrheit von SPD, GRÜNEN und FDP in den zurückliegenden Haushaltsberatungen.

Nachdem die Verwaltung einen ersten Entwurf für eine Beitragstabelle vorgelegt hatte haben die drei Kooperationsfraktionen die Verwaltung gemeinsam beauftragt den finanziellen Spielraum für die Beitragssenkung nochmal um bis zu 300.000 EUR auf insgesamt 1.000.000 EUR zu erweitern. Der nun vorliegende Entwurf der neuen Elternbeiträge trifft dabei auf volle Unterstützung von SPD, GRÜNEN und FDP.

„Mit der neuen Beitragstabelle werden Familien bis zu einem Jahresbrutto von 43.000 EUR vollständig von den Kita-Gebühren entlastet“, betont Denis Waldästl, SPD-Ratsmitglied und Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses.

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GRÜNEN-Fraktionsvorsitzender Martin Metz

„In allen anderen Beitragsgruppen erfolgt eine Beitragsentlastung von durchschnittlich rund 45% und somit eine große Entlastung für alle Familien“

„Wir haben außerdem einen Beitragsdeckel von 500,- EUR in der höchsten Einkommensgruppe eingeführt, dies entspricht dem maximalen Betrag der für Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann“ betont FDP-Fraktionsvorsitzende Stefanie Jung.

„Das ist das größte Entlastungspaket für Familien in Sankt Augustin“, betont Waldästl. „Angesichts der weiterhin schwierigen Haushaltslage ist das ein Kraftakt, aber er lohnt sich“, ergänzt Metz. „Die Neufassung der Elternbeiträge senkt zudem die bisher vorhandene starke Progression ab und führt dadurch zu mehr Beitragsgerechtigkeit“ so Stefanie Jung. Die drei Fraktionen von SPD, GRÜNEN und FDP wollen die Neufassung der Elternbeitragssatzung jetzt schnellstmöglich auf den Weg bringen, sodass die Umsetzung zum neuen KiTa-Jahr am 01.08.2022 erfolgen kann. „Uns ist wichtig, dass die Familien jetzt frühzeitig Planungssicherheit haben welche Beiträge ab August zu bezahlen sind. Auch die Verwaltung braucht ausreichend Vorlauf, um die Beitragsbescheide rechtzeitig erstellen zu können“, so Jung, Metz und Waldästl abschließend.