Die Mehrheits-Kooperation im Stadtrat aus SPD, GRÜNEN, FDP hat bereits in ihrer Kooperationsvereinbarung festgelegt, dass städtische Grundstücke in der Regel in Erbpacht vergeben werden sollen. Dabei bleibt die Stadt Eigentümer und nach den – lange laufenden – Pachtverhältnissen fällt das Grundstück an die Stadt zurück. Zudem werden so über die Pacht statt Einmaleffekten langfristig kontinuierliche Einnahmen generiert.
Die Stadtverwaltung legte nun dazu dem städtischen Finanzausschuss für die Sitzung am 22. September einen Beschlussvorschlag vor, der Details enthält, auch zu Ausnahmen im Einzelfall und zur Ermittlung der Pachthöhe, orientiert am Marktpreis. SPD, GRÜNE und FDP änderten dies noch ab: So soll die Regelung für alle Grundstücke der Stadt gelten. Und für eine gemeinnützige Grundstücksnutzung, insbesondere die Schaffung von gefördertem / verbindlich preisgedämpften Wohnraum oder ökologische Modellprojekte, soll die Pacht reduziert werden können. Der Ausschuss stimmte dem einstimmig zu.
Die Zeiten, als es das Ziel war, städtische Grundstücke möglichst umfassend zu verkaufen, gehören nun in Sankt Augustin der Vergangenheit an. Erbpacht statt Verkauf sichert langfristig das Vermögen der Stadt in öffentlicher Hand. Das ist nachhaltig und finanziell vernünftig. Niedrigere Pachten für Projekte für günstigen Wohnraum oder ökologische Modellvorhaben machen deutlich, dass die Stadt ihre Grundstücke auch zukunftsgerichtet einsetzen will.
GRÜNEN-Ratsmitglied Bernd Heistermann